Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Internetdienstleistungsplattform www.blaulichtsms.net
Fassung: September 2024
Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“), Fassung: September 2024
I.
Definitionen und Geltungsbereich
Auftragnehmer im Sinne dieser AGB ist:
SOLARYS Software GmbH
Anschrift: Favoritenstraße 2/7 , A-1040 Wien
Telefon: +43
14240503
E-Mail: office@solarys.com
Auftraggeber im Sinne dieser AGB ist der
Vertragspartner des Auftragnehmers.
Die
Vertragsparteien umfassen den Auftraggeber und den Auftragnehmer dieser
AGB.
Als Dritter gilt jede natürliche
und juristische Person, die vom Auftraggeber und Auftragnehmer im
rechtlichen Sinne verschieden ist.
Als Nutzer bezeichnet werden in weiterer Folge vom
Auftraggeber autorisierte Personen, denen dieser die Dienste des
Auftragnehmers zur Nutzung zur Verfügung stellt.
Diese
AGB gelten für alle Verträge, die der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer
mit dem Dienst „blaulichtSMS“ und/oder „syBOS“ abschließt oder
abgeschlossen hat. Anderslautende zuvor diesbezüglich getroffene
Vereinbarungen treten außer Kraft. Es gelten ausschließlich diese AGB,
es sei denn der Auftragnehmer stimmt Allgemeinen Geschäfts- oder
Einkaufsbedingungen des Auftraggebers ausdrücklich schriftlich zu. Die
vorliegenden AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn der Auftragnehmer
die Leistungen in Kenntnis entgegenstehender allgemeiner Geschäfts- oder
Einkaufsbedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos ausführt.
Diese
AGB gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen im Rahmen der Nutzung von
Leistungsangeboten des Auftragnehmers. Durch Aufruf, Nutzung oder
Verwendung und entsprechende Registrierung für die vom Auftragnehmer
angebotenen Services akzeptiert der Auftraggeber ausdrücklich die
Verbindlichkeit der vorliegenden AGB sowie die Hinweise zum Datenschutz
(https://www.solarys.com/rechtliches/datenschutzhinweise).
II. Service von syBOS
Der Auftragnehmer
erbringt für seinen Auftraggeber SaaS-Dienstleistungen
(„Software-as-a-Service“), die über das Medium Internet im Bereich der
Verwaltung und Administration von Einsatz- und Rettungsorganisationen,
insbesondere Feuerwehren, in Form einer Web-Applikation zur Verfügung
gestellt werden.
1. Vertragsgegenstand
1.1 Gegenstand des Vertrages ist
– die
Überlassung von Software des Auftragnehmers zur Nutzung über das
Internet
– die Pflege und Wartung der zur Nutzung überlassenen
Software (Software-Wartung)
– die Bereitstellung der entsprechenden
Infrastruktur für die Nutzung der Software, insbesondere die Speicherung
und Sicherung von Daten des Auftraggebers (Data-Hosting).
1.2
Mit der vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Software ist je nach
gewähltem Leistungsumfang die Verarbeitung folgender Daten möglich:
–
Personalverwaltung (Mitgliederstammdaten, Ausbildung, Ehrungen und
Auszeichnungen)
– Fahrzeug-, Geräte- und Materialverwaltung
–
Verwaltung von Einsätzen, Diensten, Übungen
1.3 Der Umfang
der SaaS-Leistungen beinhaltet nicht die Überlassung der Software zur
lokalen Installation auf Systemen des Auftraggebers.
2 Softwareüberlassung
2.1 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber für die
Dauer des Vertrags die im Vertrag angeführte Software in der jeweils
aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Nutzung zur
Verfügung (in der Folge kurz: „Software“). Zu diesem Zweck speichert der
Auftragnehmer die Software auf einem Server, der über das Internet für
den Auftraggeber erreichbar ist.
2.2 Der Auftragnehmer
entwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch periodische
Updates und Upgrades verbessern.
3 Nutzungsrechte an der Software
3.1 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das nicht
ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Vertrag
angeführte Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen der
SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen.
3.2 Der Auftraggeber
muss bei erstmaliger Nutzung der SaaS-Dienste selbst eine User-ID und
ein Passwort generieren, die zur weiteren Nutzung der SaaS-Dienste
erforderlich sind.
3.3 Der Auftraggeber darf die Software nur
vervielfältigen und bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße
Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung im
Vertrag abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden
der Software in den Arbeitsspeicher, nicht jedoch die auch nur
vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf
Datenträgern (Festplatten o.ä.) der vom Auftraggeber eingesetzten
Hardware.
3.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese
Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur
Verfügung zu stellen und/oder – aus welchem Rechtsgrund auch immer – zu
überlassen. Eine Weitervermietung der Software an Dritte ist
ausdrücklich nicht gestattet.
3.5 Der Auftraggeber
verpflichtet sich, seine allfälligen Vertragsbeziehungen zu Dritten
derart auszugestalten, dass eine wie immer geartete Nutzung der Software
durch Dritte ausgeschlossen ist.
4 Data-Hosting
4.1 Der Auftragnehmer
stellt dem Auftraggeber entgeltlich die für die Nutzung der überlassenen
Software erforderliche Infrastruktur zur Verfügung, erbringt die
vereinbarten Dienstleistungen für die Aufrechterhaltung des Betriebs und
sorgt für die Umsetzung und Einhaltung der entsprechenden technischen
und organisatorischen Maßnahmen für die Betriebs- und
Datensicherheit.
4.2 Zur Bereitstellung der erforderlichen
Infrastruktur zählen insbesondere:
– Bereitstellung
entsprechend leistungsfähiger Server und Speicher und Backup-Medien
–
entsprechende leistungsfähige, redundante Anbindung des Servers an das
Internet
– Verwendung von Firewalls.
4.3 Als
Übergabepunkt für die SaaS-Leistungen ist der Router-Ausgang zum
Internet des jeweiligen Rechenzentrums festgelegt.
4.4 Der
Auftragnehmer überlässt dem Auftraggeber einen definierten Speicherplatz
auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Die Speicherung der Daten
erfolgt jedenfalls in einem professionellen Internet Rechenzentrum in
Deutschland. Die Auswahl des Rechenzentrums erfolgt mit größtmöglicher
Sorgfalt durch den Auftragnehmer. Auf Anfrage wird dem Auftraggeber das
ausgewählte Rechenzentrum mitgeteilt.
4.5 Sofern der
Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte,
wird der Auftragnehmer den Auftraggeber davon rechtzeitig verständigen
und im Falle der Bestellung weiteren Speicherplatzes diesen ehest
möglich zur Verfügung stellen. Sollte der Speicherplatz ausgeschöpft
sein, werden keine weiteren Daten mehr gespeichert.
4.6 Der
Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das
Internet abrufbar sind.
4.7 Der Auftraggeber ist nicht
berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder
vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und
/ oder – aus welchem Rechtsgrund auch immer – zur Nutzung zu überlassen.
Eine Weitervermietung des Speicherplatzes an Dritte ist ausdrücklich
nicht gestattet.
4.8 Der Auftraggeber verpflichtet sich,
keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung,
Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen
mit Dritten verstößt.
4.9 Der Auftragnehmer verpflichtet
sich, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung
unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Auftraggebers zu treffen.
Zu diesem Zweck wird der Auftragnehmer täglich Backups vornehmen, die
Daten des Auftraggebers auf Viren überprüfen sowie Firewalls o.ä.
installieren.
4.10 Der Auftraggeber bleibt in jedem Fall
Alleinberechtigter an den Daten und kann daher vom Auftragnehmer
jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe
einzelner oder sämtlicher Daten gegen Kostenersatz verlangen, ohne dass
ein Zurückbehaltungsrecht des Auftragnehmers besteht. Die Herausgabe der
Daten erfolgt nach Wahl des Auftraggebers entweder durch Übergabe von
Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Auftraggeber
erhält die Daten in unverschlüsselter, maschinenlesbarer Form. Für die
Übermittlung der Daten werden diese jedoch verschlüsselt, der
Auftraggeber erhält in einer eigenen Nachricht den Schlüssel/Passwort
für die Entschlüsselung der Daten. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch
darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu
erhalten.
4.11 Der Auftragnehmer ist zur sofortigen Sperre
des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht dafür
besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte
Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit
und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn
Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Auftragnehmer davon in
Kenntnis setzen. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von der
Entfernung und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre
ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
5. Unterbrechung/Beeinträchtigung der Erreichbarkeit
5.1 Der Betrieb der Software (Serverbetriebszeiten)
erfolgt üblicherweise von 0-24 Uhr an 365 Tagen im Jahr, es besteht
jedoch kein Anspruch darauf. Insbesondere zwischen 00:00 Uhr und 06:00
Uhr kann es zu kurzfristigen Unterbrechungen zum Zweck der Durchführung
einer Datensicherung kommen.
5.2 Für SaaS-Leistungen gelten
folgende Service-Level:
Anwendungsbetriebszeiten: Montag – Freitag, 08:00 – 17:00 Uhr an Werktagen in Österreich
(Systemausfälle während dieser Zeit werden umgehend behoben)
Wartungszeiten: sofern möglich außerhalb der Betriebszeit
Verfügbarkeit der Software während der Betriebszeiten: 99,8% im Mittel
5.3 Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen
der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Maßnahmen, die der
Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann
zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der
Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend
notwendig ist.
5.4 Außer in den Fällen, in denen der
Auftragnehmer eine schriftliche Garantie für die Leistungsbereitschaft
übernommen hat, sind Leistungsausfälle oder –verzögerungen auf Grund der
folgenden Umstände und Leistungshindernisse nicht durch den
Auftragnehmer zu vertreten:
– Umstände höherer Gewalt sowie
Leistungshindernisse, die nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers
liegen, erst nach Vertragsabschluss eintreten oder dem Auftragnehmer
erst nach Vertragsabschluss bekannt werden und nicht vom Auftragnehmer
verschuldet wurden;
– Leistungshindernisse, die unter
Einhaltung der gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehbar waren und nicht
verhindert werden konnten und die Leistungserbringung durch den
Auftragnehmer wesentlichen erschweren oder unmöglich machen;
–
Arbeitskampfmaßnahmen (Streik, Aussperrung), Betriebsstörungen,
Störungen und / oder Angriffe aus dem Internet, Stromausfall
(vorbehaltlich gängiger Sicherungs- und Notversorgungssysteme).
5.5
Für die Dauer der in Punkt II. 5.4. näher bezeichneten Umstände und
Leistungshindernisse ist der Auftragnehmer von der Leistungspflicht
befreit; Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in diesen Fällen
ausgeschlossen.
5.6 Mit Ausnahme der in Punkt II. 5.4.
bezeichneten Umstände, leistet der Auftragnehmer für die Funktions- und
die Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienste Gewähr.
6 Service Level Support
6.1 Der Auftraggeber hat auftretende Fehler mit genauer
Beschreibung per E-Mail oder integrierter Support-Funktion an den
Auftragnehmer zu melden.
6.2 Fehlerklassen und
Reaktionszeiten
Bei Fehlermeldungen werden die nachfolgend beschriebenen Aktivitäten
vom Auftragnehmer innerhalb der nachstehenden Reaktionszeiten
durchgeführt. Die Reaktionszeit ist jeweils abhängig von der
Fehlerklasse.
Fehlerklasse | Aktivität | Reaktionszeit
Fehlerklasse:
Fehlerklasse 1
Aktivität: Ein produktiver Einsatz der Software ist nicht oder nur erheblich
eingeschränkt möglich oder wesentliche Leistungsmerkmale werden
verfehlt.
Reaktionszeit: 8 Stunden
Fehlerklasse: Fehlerklasse 2
Aktivität: Die Kernfunktionalität ist gewährleistet, es liegt jedoch ein
wesentlicher Fehler in einem Teilmodul vor, der das Arbeiten mit diesem
Modul verhindert oder erheblich einschränkt.
Reaktionszeit: 2 Werktage
Fehlerklasse: Fehlerklasse 3
Aktivität: Alle übrigen Fehler
Reaktionszeit: 5 Werktage
6.3 Ausnahmen
und Einschränkungen bei Supportleistungen:
Der Auftragnehmer
ist nicht verpflichtet, Support-Leistungen zu erbringen:
–
bei Fehlern, die auf unzulässigen Änderungen oder Anpassungen der
Software beruhen (insbesondere bei Aktivierung von Plug-Ins bzw. Add-Ons
in Browsern);
– für andere, als die
vertragsgegenständliche Software;
– bei Fehlern, die auf
unsachgemäße oder nicht autorisierte Nutzung der Software oder auf
Bedienungsfehler zurückzuführen sind, sofern die Bedienung nicht in
Übereinstimmung mit der Anwenderdokumentation vorgenommen wird;
–
bei jeglichen Hardwaredefekten;
– für sämtliche Leistungen,
die direkt beim Auftragnehmer (= vor Ort) erbracht werden.
Erbringt
der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers dennoch die in Punkt II.
6.3 genannten Leistungen für diesen, ist der Auftragnehmer berechtigt,
diese Leistungen als gesonderten Auftrag zu behandeln und dem
Auftraggeber entsprechend den jeweils gültigen Dienstleistungssätzen
gesondert in Rechnung zu stellen.
III. Service von blaulichtSMS
Der Auftragnehmer ermöglicht seinen Auftraggebern mittels des über das
Internet nutzbaren Dienstes „blaulichtSMS“ über unterschiedliche
Kommunikationswege, insbesondere eine SmartphoneApp mit Push Dienst, SMS
und E-Mails, an Dritte, insbesondere Mitarbeiter oder Mitglieder des
Auftraggebers, Benachrichtigungen abzusenden.
1 Zustandekommen des Vertrages
1.1 Der
Auftraggeber kann sich mittels Formular zur Nutzung des Dienstes des
Auftragnehmers anmelden.
1.2 Alle leistungsbezogenen
Angebote des Auftragnehmers erfolgen freibleibend und dienen der
Aufforderung an den Auftraggeber zur Abgabe eines verbindlichen
Vertragsangebotes, es sei denn, die Angebote des Auftragnehmers sehen
ausdrücklich Abweichendes vor. Der Auftragnehmer ist berechtigt,
leistungsbezogene Angebote des Auftraggebers innerhalb von zwei Wochen
nach Eingang beim Auftragnehmer anzunehmen.
1.3 Das
Vertragsverhältnis kommt durch Annahme des Auftragnehmers mittels
Freischaltung eines Accounts und Übermittlung der Zugangsdaten,
bestehend aus Kundennummer, Benutzername und Passwort zustande. Ein
Account gilt ausschließlich für einen Auftraggeber.
1.4 Im
Rahmen des Registrierungsvorgangs hat der Auftraggeber die Möglichkeit,
Eingabefehler zu erkennen und zu berichtigen, indem er auf der hierfür
vorgesehenen Seite vor Abgabe des rechtsverbindlichen Angebots die Daten
prüfen und anschließend korrigieren kann.
1.5 Der
Auftragnehmer ist nicht zur Annahme des leistungsbezogenen Angebots des
Auftraggebers verpflichtet. Der Auftraggeber hat bei Anmeldung oder auf
Aufforderung des Auftragnehmers einen geeigneten Nachweis über seine
Identität durch die Vorlage amtlicher Dokumente zu erbringen (z.B.
Lichtbildausweis). Der Auftragnehmer kann zudem bei juristischen
Personen auch einen Nachweis der Zeichnungs- und Vertretungsbefugnis,
beispielsweise durch Vorlage eines Auszugs aus dem Firmenbuch oder dem
Vereinsregister verlangen. Diese Informationen wird der Auftragnehmer
ausschließlich zur Verifikation der angegebenen Dienststelle verwenden,
um einen Missbrauch angebotener Leistungen auszuschließen.
2 Vertragsgegenstand
2.1 Der
Auftragnehmer erbringt im Rahmen der in Punkt III. 3 dieser AGB
geregelten Verfügbarkeit des blaulichtSMS-Systems folgende
Leistungen:
– Webzugang „start.blaulichtsms.net“ (im
Folgenden: Webplattform) ;
– „blaulichtSMS-System“ bezeichnet
das über den Webzugang „start.blaulichtsms.net“ zugängliche, auf Servern
des Auftragnehmers oder von seitens des Auftragnehmers beauftragter
Dritter gespeicherten Nachrichten- und Datenübertragungssystem, welches
der Auftragnehmer unmittelbar und ohne Vermittlung Dritter zur Verfügung
steht;
-„blaulichtSMS-App“ ist die vom Auftragnehmer erstellte
mobile Applikation „blaulichtSMS“, welche den Versand und Empfang von
Benachrichtigungen an und aus dem blaulichtSMS-System auf Smartphones
ermöglicht.
3 Verfügbarkeit der Leistungen und der App, Pflichten des
Auftragnehmers
3.1 Der Auftragnehmer leitet jeden im blaulichtSMS-System eingehenden
Benachrichtigungsauftrag unverzüglich im Rahmen der technischen
Möglichkeiten des blaulichtSMS-Systems ein. Dem Auftraggeber ist
bekannt, dass die Leistungen von der Bereitstellung und Verfügbarkeit
von Netzen und Übertragungswegen außerhalb des blaulichtSMS-Systems
abhängen, welche von Netzbetreibern und/oder sonstigen Dritten betrieben
werden, die nicht unter der Kontrolle vom Auftragnehmer stehen und für
die der Auftragnehmer nicht verantwortlich ist. Der Auftragnehmer
schuldet daher lediglich die Einleitung der Nachrichtenübermittlung,
nicht aber deren erfolgreiche Durchführung.
3.2 Der
Auftragnehmer übernimmt keine Garantie dafür, dass die angebotenen
Leistungen ganz oder teilweise ohne Unterbrechung und fehlerfrei
funktionieren oder dass diese keine Programmierfehler enthalten.
3.3
Im Falle von Ausfällen wird der Auftragnehmer den Auftraggeber
unverzüglich und in geeigneter Form über Art, Ausmaß und Dauer des
Leistungsausfalls des blaulichtSMSSytems unterrichten, es sei denn, dies
ist dem Auftraggeber ohnehin bekannt. Wartungsbedingte Ausfälle werden
mindestens sechs Stunden im Voraus in geeigneter Form mitgeteilt.
3.4 Der Auftragnehmer wird sich im Falle eines Ausfalls des
blaulichtSMS Sytems nach besten Kräften bemühen, die Leistung bzw.
Verfügbarkeit baldmöglichst wieder aufzunehmen bzw. wieder
herzustellen.Der Auftragnehmer wird sich bemühen, die blaulichtSMS-App
für die jeweils aktuellen Versionen der Betriebssysteme IOS und Android
auf den jeweiligen Plattformen der Anbieter verfügbar zu machen. Der
Auftragnehmer übernimmt aber keine Verantwortung dafür, dass der
jeweilige Anbieter die App tatsächlich vorhält, insbesondere diese von
der Plattform löscht.
3.5 Der Auftragnehmer kann die
blaulichtSMS-App bezüglich ihres Erscheinungsbildes und ihrer Funktionen
jederzeit ändern. Ein Anspruch auf Erhaltung bestimmter Funktionen
besteht nicht.
3.6 Der Auftragnehmer ist nicht zur
Leistungserbringung verpflichtet, wenn der Auftragnehmer durch höhere
Gewalt daran gehindert wird. „Höhere Gewalt“ sind Umstände sowie
Leistungshindernisse, die nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers
liegen und schließen insbesondere ein: staatliche Interventionen,
Streiks, Terror oder Terrordrohungen, Betriebsstörungen, Störungen der
Energieversorgung, Unterbrechungen der Telekommunikationseinrichtungen
von Dritten, eine Nichteinhaltung oder verspätete Einhaltung durch
Zulieferer des Auftragnehmers oder sonstigen Dritten, die vom
Auftragnehmer beauftragt wurden sowie jegliche sonstige Umstände, die
vom Auftragnehmer nicht in vernünftiger Weise hätten vermieden oder
verhindert werden können, wodurch die normale Leistungserfüllung des
Vertrages behindert wird.
4 Gewährleistung
4.1 Der Auftragnehmer
schuldet die in Punkt III. 3.1 dargelegte Einleitung der
Nachrichtenübermittlung, nicht aber deren erfolgreiche Durchführung. Der
Auftragnehmer übernimmt sohin keine Haftung für den Fall der nicht
erfolgten, teilweise erfolgten und/oder verspäteten Zustellung der
(elektronischen) Nachrichten welcher Art und über welchen Weg auch immer
an den (die) Empfänger und allfälligen daraus resultierenden Nachteilen
jeglicher Art.
4.2 Der Auftragnehmer hat weder Einfluss auf
den Inhalt noch auf die Auswahl der Empfänger der vom Auftraggeber
versendeten Nachrichten. Der Auftragnehmer versendet selbst keine
Nachrichten. Der Auftragnehmer ist daher als Vermittlungsdienstanbieter
bzw Dienstanbieter iSd Art. 4 DSA (Verordnung EU 2022/2065) nicht für
den Inhalt der weitergeleiteten Nachrichten verantwortlich und es trifft
den Auftragnehmer keine Prüfpflicht der vom Auftraggeber versendeten
Daten. Der Auftragnehmer überprüft im Rahmen der automatisierten
Übermittlung, Verarbeitung und/oder Konvertierung von Nachrichten des
Auftraggebers nicht deren Inhalt. Es erfolgt sohin keine Überprüfung auf
Fehler oder rechtswidrige Inhalte – weder unter rechtlichen, sachlichen,
logischen Aspekten noch unter dem Aspekt der Vollständigkeit.
4.3
Dem Auftraggeber ist bewusst, dass er alleine für den Inhalt der
versendeten Nachrichten sowie für die Auswahl des Empfängerkreises
verantwortlich ist. Der Auftragnehmer hat hierauf keinen Einfluss. Der
Auftragnehmer übernimmt auch keine Verantwortung dafür, ob die
versendeten Nachrichten – richtig und zeitgerecht – vom Empfänger
empfangen werden, insofern ein Fehler bei der Nachrichtenübertragung
außerhalb des blaulichtSMS-Systems auftritt.
4.4 Der
Auftraggeber hält den Auftragnehmer daher schad- und klaglos, wenn der
Auftragnehmer von dritter, behördlicher oder gerichtlicher Seite für
diese Inhalte oder den Umstand bloßer Weiterleitung verantwortlich
gemacht wird, und zwar auch dann, wenn diese Inanspruchnahme entgegen
Art. 4 DSA (Verordnung EU 2022/2065) geschieht.
IV. Allgemeine Bestimmungen der Services syBOS und
blaulichtSMS
1 Service-Hotline
1.1 Der Auftragnehmer wird Anfragen des Auftraggebers zur Anwendung der
vertraglich vereinbarten Services innerhalb der vereinbarten
Geschäftszeiten so rasch wie möglich nach Eingang der jeweiligen Frage
telefonisch oder in geschriebener Form beantworten.
1.2 Der
Auftragnehmer beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten
Softwarefehler. Der Auftragnehmer unternimmt die Analyse und Behebung
dokumentierter, reproduzierbarer Fehler der Software oder der Hardware
durch kompetentes Personal und gemäß anerkannter Standards. Ein Erfolg
der Beseitigung von Fehlern wird nicht garantiert.
1.3
Ein Fehler liegt vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung
des Vertrages angegebenen Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse
liefert, den Lauf unkontrolliert abbricht oder in anderer Weise nicht
funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich
oder eingeschränkt ist. Ein Fehler im Sinne dieses Vertrags ist zudem
jede vom Auftraggeber gemeldete Störung, die zur Folge hat, dass die
Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit der Software oder Hardware von der
Anwenderdokumentation abweicht und
– sich dies auf deren
Gebrauchstauglichkeit mehr als unwesentlich auswirkt, oder
–
Korruption von Daten oder Verlust von Daten eintritt, die mit der
Software oder Hardware bearbeitet oder von ihr erzeugt werden.
1.4
Falls eine aufgetretene Störung nicht reproduziert werden kann, gilt
diese nicht als Fehler. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall das
weitere Vorgehen gemeinsam abstimmen.
1.5 Sofern nicht anders
vereinbart, gelten dafür die am Sitz des Auftragnehmers üblichen
Geschäftszeiten und Feiertagsregelungen.
2 Pflichten des Auftragnehmers
2.1
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der
Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis
gelangten Informationen, insbesondere Geschäfts- oder
Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, sowohl während der Laufzeit des
Vertrages als auch nach dessen Beendigung strengstes Stillschweigen zu
bewahren und – sofern gesetzlich zulässig – diese weder weiterzugeben
noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen
unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl
des Auftragnehmers als auch des Auftraggebers, sofern die Weitergabe von
Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen
Verpflichtungen des Auftragnehmers erforderlich ist. In Zweifelsfällen
ist vor einer solchen Weitergabe der Auftragnehmer verpflichtet, eine
entsprechende Zustimmung beim Auftraggeber einzuholen.
2.2
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit allen von ihm im Zusammenhang
mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages
eingesetzten Mitarbeitern und Subunternehmern eine mit vorstehendem
Absatz inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren. Insbesondere wird der
Auftragnehmer in seinem Bereich alle nötigen Vorkehrungen zum Schutz
personenbezogener Daten im Rahmen der Bestimmungen der DSGVO und im
Rahmen der für den Staat des Auftraggebers geltenden innerstaatlichen
Datenschutzvorschriften treffen (hierzu gelten die Regelungen in den
Datenschutzhinweisen).
2.3 Von dieser Verpflichtung
ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
– die
dem Auftragnehmer bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits
bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass
dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder
behördliche Anordnungen verletzt werden;
– die bei Abschluss
des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt
gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags
beruht;
– die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf
Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen.
Soweit zulässig und möglich, werden die Vertragsparteien sich vorab
gegenseitig unterrichten und sich Gelegenheit geben, gegen die
Offenlegung vorzugehen.
3 Pflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, über eine Anbindung an
das Internet als Nutzungsvoraussetzung für die vom Auftragnehmer
angebotenen Services zu verfügen.
3.2 Der Auftraggeber
ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter sowie von Personen, die
der Sphäre des Auftraggebers zuzuordnen sind (Mitarbeiter, Mitglieder
der Organisation des Auftraggebers, Beauftragte des Auftraggebers,
etc.), auf die Software und die Hardware sowie die abgespeicherten Daten
durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zweck wird der
Auftraggeber die vorgenannten Personen eingehend über alle
datenschutzrechtlichen Vorschriften (insbesondere die Vorschriften der
DSGVO und der für den Staat des Auftraggebers geltenden innerstaatlichen
Datenschutzvorschriften) belehren und auch auf die Einhaltung des zu
Gunsten des Auftragnehmers bestehenden Urheberrechts an der Software und
Hardware hinweisen. Der Auftragnehmer wird mit Personen, die seiner
Einflusssphäre unterliegen, geeignete Verschwiegenheitsvereinbarungen
abschließen. Insbesondere wird der Auftraggeber seine Mitarbeiter,
Mitglieder und andere Personen, die seiner Einflusssphäre unterliegen,
vertraglich dazu verpflichten, keine unberechtigten Vervielfältigungen
der Software, der darin gespeicherten Daten oder des Benutzerhandbuches
für sich selbst oder Dritte anzufertigen oder eine solche
Vervielfältigung in Auftrag zu geben oder sonstige unzulässige
Datenverarbeitungsmaßnahmen vorzunehmen.
3.3 Der Auftraggeber
ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der
vereinbarten Services erforderlichen Daten und Informationen –
unbeschadet der Verpflichtung des Auftragnehmers zur Datensicherung –
verantwortlich.
3.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine
Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige
schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik
entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
3.5 Ferner
verpflichtet sich der Auftraggeber,
– sicherzustellen, dass
eine kontinuierliche funktionierende Verbindung zwischen dem
Auftragnehmer und dem Auftraggeber eingerichtet und aufrechterhalten
wird, um das Funktionieren der Services zu gewährleisten;
–
die Services des Auftragnehmers nur für die vertraglich vereinbarten
Zwecke zu verwenden – jede Änderung der Services muss in geschriebener
Form beantragt werden;
– sicherzustellen, dass die
Zugangsdaten sicher aufbewahrt werden, nur autorisierte Nutzer Zugriff
erhalten und keine unbefugten Dritte den Account für vertragswidrige
Zwecke missbrauchen können.
3.6 Der Auftraggeber verpflichtet
sich, die Services des Auftragnehmers nicht
– zur Verbreitung
von beleidigenden, belästigenden, gewalttätigen, gewaltverherrlichenden,
sexistischen, pornographischen oder rassistischen Wörtern, Begriffen
oder anderen Inhalten,
– zur Verbreitung von religiösen oder
politischen Inhalten,
– zur Verbreitung von Werbung
(einschließlich sogenannten Spams, d.h. unverlangt versandten
Massenmailings) oder Kettenbriefen per E-Mail oder Chats außerhalb der
vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Funktionen,
– zum
Ausspähen sowie das nicht genehmigte Weitergeben oder Verbreiten von
persönlichen oder vertraulichen Informationen anderer Nutzer oder von
Mitarbeitern des Auftraggebers,
– zum Vorgeben, ein
Mitarbeiter des Auftragnehmers oder eines verbundenen Unternehmens oder
Partners des Auftragnehmers zu sein,
– zur Zugänglichmachung
von rechtlich geschützten Bildern, Fotos, Grafiken, Videos, Musik,
Soundfiles, Texten, Marken, Titeln, Bezeichnungen, Software oder
sonstigen Inhalten ohne die Einwilligung des oder der Rechteinhaber oder
Gestattung durch Gesetz oder Rechtsvorschrift sowie zur Verbreitung von
Dateien, die Viren, Trojaner, Würmer oder sonst schädliche Dateien
enthalten zu benutzen.
4 Urheber-, Lizenz und Markenrecht
4.1
Das Design der vom Auftragnehmer angebotenen Services (Hardware,
Software oder die betriebene Webplattform sowie die mobilen
Applikationen, deren Inhalte, d.h. der Quelltext, die darin enthaltenen
Texte, Bilder, Grafiken, Layouts, Sounds, Animationen, Videos und
Datenbanken u.a.) sind urheberrechtlich geschützt. Soweit nicht Rechte
Dritter an den Inhalten bestehen, sind jegliche Nutzungs- und
Verwertungsrechte zu Gunsten des Auftragnehmers vorbehalten.
4.2
Sämtliche Inhalte der Software und der Webplattform unterliegen dem
Urheberrecht. Beiträge von Nutzern oder Dritten werden als solche
gekennzeichnet und diesbezügliche geistige Eigentumsrechte stehen den
jeweils Berechtigten zu.
4.3 Das Angebot im Zusammenhang mit
der Webplattform darf nicht so ausgelegt werden, dass dadurch
stillschweigend, durch Rechtsverwirkung oder auf sonstige Weise, eine
Lizenz beziehungsweise der Titel an einem Urheberrecht, Patent,
Warenzeichen oder sonstigem Schutzrecht vom Auftragnehmer oder eines
Dritten übertragen wird.
4.4 Soweit nicht anders angegeben,
sind alle im Rahmen der Hardware, der Software und auf der Webplattform
sowie mobilen Applikationen verwendeten Marken (auch die Begriffe und
die Zeichen „blaulichtSMS“; „syBOS“) markenrechtlich geschützt. Dies
gilt vor allem für Firmenlogos und Kennzeichen.
5 Schad- und Klagloshaltung
5.1 Werden Leistungen des Auftragnehmers von unberechtigten Dritten
unter Verwendung der User-ID und des Passworts des Auftraggebers in
Anspruch genommen, so haftet der Auftraggeber für dadurch anfallende
Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eintreffen des
Auftrages zur Änderung der User-ID und des Passworts oder der Meldung
des Verlusts oder Diebstahls beim Auftragnehmer, sofern ihn am Zugriff
des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
5.2 Der
Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer hinsichtlich
allfälliger Ansprüche Dritter betreffend die im Auftrag des
Auftraggebers vom Auftragnehmer gespeicherten Daten insbesondere wegen
behaupteter Verletzungen gewerblicher Schutzrechte vollumfänglich schad-
und klaglos zu halten und dem Auftragnehmer diesbezüglich auch sämtliche
Kosten zu ersetzen, die diesem wegen allenfalls behaupteter
Rechtsverletzungen Dritter – sowohl gerichtlich als auch
außergerichtlich – entstehen. Erfolgt die gerichtliche oder
außergerichtliche Geltendmachung gegen den Auftraggeber selbst, wird er
den Auftragnehmer hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.
5.3
Soweit vom Auftraggeber autorisierte Nutzer derartige Handlungen setzen,
sind diese als Erfüllungsgehilfen dem Auftraggeber zuzurechnen. Der
Auftraggeber hat die Webplattform und den Auftragnehmer für alle daraus
entstehenden Nachteile vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.
5.4
Für den Fall, dass der Auftragnehmer oder andere in den Betrieb der
Webplattform eingebundene Personen Webplattform von Dritten wegen der
Verletzung von geistigen Eigentumsrechten in Anspruch genommen werden,
hat der Auftraggeber, wenn die Verletzung auf ihn oder einen von diesem
autorisierten Nutzer zurückzuführen ist, sowohl den Auftragnehmer als
auch die betroffene, in den Betrieb der Webplattform eingebundene,
Person auf erste Aufforderung schad- und klaglos zu halten.
5.5
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen
frei, die von Dritten gegen den Auftragnehmer erhoben werden und welche
auf einen Verstoß gegen die in Punkt „Pflichten des Auftraggebers“
dieser AGB dargestellten Pflichten beruhen.
6 Datenschutz
6.1 Der Auftraggeber ist davon in Kenntnis, dass er
als „Verantwortlicher“ im Sinne der Bestimmungen der DSGVO und der
innerstaatlichen Datenschutzvorschriften gilt. Er hat sich über die
damit im Zusammenhang stehenden rechtlichen Bestimmungen, die sich auf
die Verarbeitung von personenbezogenen Daten beziehen, eingehend
informiert. Sofern nach den innerstaatlichen Rechtsvorschriften, die für
den Staat des Auftraggebers gelten, Zustimmungserklärungen zur Nutzung
der SaaS-Dienste, behördliche Bewilligungen oder Anzeigen gegenüber der
Behörde erforderlich sind, ist der Auftraggeber hierfür selbst
verantwortlich.
6.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur
Einhaltung der ihn als Auftragsverarbeiter treffenden rechtlichen
Verpflichtungen gemäß der DSGVO. Im Einzelnen wird auf die
Datenschutzhinweise des Auftragnehmers, abrufbar unter https://www.solarys.com/rechtliches/datenschutzhinweise und die SOLARYS Software GmbH – AVV verwiesen. Die Pflichten des
Verantwortlichen im Sinne der DSGVO treffen hingegen allein den
Auftraggeber.
7 Laufzeit/Kündigung/Auflösung
7.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.
7.2
Ordentliche Kündigung
7.2.1 Die Vertragsparteien können den
Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils zum
Ende eines jeden Kalenderquartals (31.03., 30.06., 30.09, 31.12.),
frühestens jedoch zum Ablauf der im Vertrag vereinbarten
Mindestvertragsdauer (sofern eine solche vereinbart wurde),
kündigen.
7.2.2 Die Kündigung ist in geschriebener Form
an die von der jeweiligen Vertragspartei zuletzt bekannt gegebene
Anschrift auszusprechen; zur Fristwahrung genügt die Postaufgabe am
letzten Tag der Kündigungsfrist.
7.3 Vorzeitige
Vertragsauflösung aus wichtigem Grund
7.3.1 Die sofortige
Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Vertragsparteien
unbenommen. Die sofortige Vertragsauflösung aus wichtigem Grund ist in
geschriebener Form unter Bekanntgabe des wichtigen Grundes an die von
der jeweiligen Vertragspartei zuletzt bekannt gegebene Anschrift
auszusprechen.
7.3.2. Ein wichtiger Grund zur sofortigen
Auflösung des Vertrages liegt für den Auftragnehmer insbesondere dann
vor, wenn
a) über das Vermögen des Auftraggebers das
Insolvenzverfahren rechtskräftig eröffnet wird oder die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig
abgelehnt wurde;
b) der Auftraggeber mit
Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis im Ausmaß von
mindestens einem Monatsentgelt bei monatlicher Zahlung oder einem
Jahresentgelt bei jährlicher Zahlung in Zahlungsverzug ist und er trotz
Mahnung in geschriebener Form unter Setzung einer Nachfrist von
mindestens zwei Wochen und Erklärung der Kündigung des Vertrages bei
nicht fristgerechter Zahlung seiner Zahlungsverpflichtung nicht
nachgekommen ist;
c) der Auftraggeber fahrlässig oder
vorsätzlich gesetzliche Bestimmungen verletzt, die insbesondere nach dem
DSG, der DSGVO und / oder dem Strafgesetz eine gerichtlich strafbare Tat
und / oder eine Verwaltungsübertretung begründen, oder der Auftraggebers
schuldhaft gegen Gesetze und / oder behördliche Auflagen verstößt, deren
Zweck der Schutz von Daten Dritter ist;
d) der
Auftraggeber bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Services
schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte,
gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift;
e) der
Auftraggeber die Software oder die Hardware zum Zwecke der Förderung
krimineller, gesetzwidriger und ethisch bedenklicher Handlungen
nutzt;
f) die Leistungserbringung des Auftragnehmers aus
Gründen, die nicht in der Sphäre des Auftragnehmers begründet sind,
nicht nur vorübergehend unzumutbar erschwert wird;
g) der
Auftraggeber trotz mindestens einmaliger schriftlicher Abmahnung durch
den Auftragnehmer sonstige ihn treffende Verpflichtungen aus den
gegenständlichen AGB und / oder der SOLARYS Software GmbH – AVV und /
oder dem Vertrag schwerwiegend verletzt und / oder sich weigert,
Weisungen des Auftragnehmers zu befolgen;
h) eine
unzumutbare Leistungserschwerung beim Auftragnehmer eintritt.
7.3.3
Ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung des Vertrages liegt für den
Auftraggeber insbesondere dann vor, wenn
a) die Nutzung
der Software oder der Hardware aus Gründen, die nicht in der Sphäre des
Auftraggebers begründet sind und insbesondere auch nicht auf einen
Benutzungsfehler zurückzuführen sind, länger als fünf
aufeinanderfolgende Werktage nicht möglich ist,
b) ein
schwerwiegender Verstoß des Auftragnehmers gegen die anzuwendenden
Datenschutzvorschriften oder gegen Pflichten aus diesem Vertrag
vorliegt,
c) der Auftragnehmer eine Weisung des
Auftraggebers nicht ausführen kann oder will oder
d) der
Auftragnehmer den Zutritt des Auftraggebers oder der zuständigen
Aufsichtsbehörde vertragswidrig verweigert.
7.3.4 Im Falle
höherer Gewalt oder aus sonstigen Gründen, die ein endgültiges
Leistungshindernis begründen und nicht von einer der Vertragsparteien
verschuldet wurden, sind beide Vertragsparteien zur sofortigen Auflösung
des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund berechtigt.
7.4
Nach Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen
Besitz gelangten Unterlagen, Daten und erstellten Verarbeitungs- oder
Nutzungsergebnisse, die in Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis
stehen und dem Auftragnehmer vom Auftraggeber überlassen wurden, dem
Auftraggeber unverzüglich und vollständig auszuhändigen. Die Datenträger
des Auftragnehmers sind anschließend vollumfänglich physisch zu löschen.
Dies betrifft auch allfällige Datensicherungen des Auftragnehmers. Die
Löschung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Test- und
Ausschussmaterial sind unverzüglich zu vernichten oder physisch zu
löschen.
8 Entgelt und Zahlungsmodalitäten, Aufrechnung
8.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, an den
Auftragnehmer das im Vertrag vereinbarte Entgelt zzgl. gesetzlicher USt.
binnen der vereinbarten Zahlungsfrist zu bezahlen.
8.2
Sämtliche Entgelte sind wertgesichert nach dem von der Statistik Austria
verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020. Im Falle des Wegfalles dieses
Indexes gilt der an seine Stelle tretende Index oder ein Index, der nach
gleichen oder ähnlichen Grundsätzen berechnet wird und dessen Auswahl
dem Auftragnehmer obliegt, als vereinbart. Basiszahl für die
Indexberechnung ist jeweils jene Septemberindexzahl, die vor dem
Abschluss des zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber
abgeschlossenen Vertrages zuletzt veröffentlicht worden ist. Die
jeweilige Indexanpassung erfolgt jährlich zum 01.01. (Stichtag) auf
Basis der für September des vorausgegangenen Jahres veröffentlichten
Indexzahl. Diese Wertsicherung betrifft nicht den technischen
Fortschritt, die Weiterentwicklung der Software oder Hardware und
rechtliche Änderungen. Die erstmalige Indexanpassung erfolgt frühestens
zu dem Stichtag, der mehr als drei Monate nach dem Abschluss des
Vertrages liegt. Die Nichtgeltendmachung der Indexanpassung bedeutet
keinen Verzicht auf die Geltendmachung von Preiserhöhungen.
8.3
Der Auftragnehmer ist berechtigt, durch Mitteilung in geschriebener Form
an den Auftraggeber unter Berücksichtigung einer Ankündigungsfrist von
zumindest drei Monaten eine Anpassung der Entgelte und Leistungsinhalte
vorzunehmen, sofern diese für den Auftraggeber zumutbar ist.
Voraussetzungen und Gründe für eine solche Entgelt- oder
Leistungsänderung sind insbesondere der technische Fortschritt, die
Weiterentwicklung der Software oder Hardware und rechtliche Änderungen.
Die Entgeltänderung erfolgt in der Art und in dem Ausmaß, wie der Umfang
und die Leistungsfähigkeit der Software oder der Hardware geändert
werden. Will der Auftraggeber den Vertrag nicht zu den geänderten
Entgelten bzw. Bedingungen durchführen, ist er berechtigt, das
Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem
Monat auf jenen Termin, an dem die Änderungen laut Mitteilung des
Auftragnehmers in Kraft treten sollen, in geschriebener Form an die vom
Auftragnehmer zuletzt bekannt gegebene Anschrift aufzukündigen.
8.4
Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber eine Abrechnung über das
vertraglich geschuldete Entgelt in elektronischer Form übersenden. Der
Rechnungsbetrag wird mit Erhalt der Rechnung fällig. Der Zahlungseingang
beim Auftragnehmer muss innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsempfang
eingehen. Danach tritt ohne weitere Mahnung Verzug ein. Der
Auftragnehmer ist im Falle des Verzugs berechtigt, dem Auftraggeber
gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz (§ 456
UGB) zu berechnen.
8.5 Für den Fall, dass der Auftraggeber am
SEPA-Lastschriftverfahren teilnimmt und der Einzug mangels Deckung
scheitert bzw. es zur Rücklastschrift kommt, behält sich der
Auftragnehmer vor, die ihm vom Bankinstitut des Auftraggebers in
Rechnung gestellten Kosten an den Auftraggeber weiterzureichen.
8.6
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung von
Zahlungen durch den Auftraggeber ist unzulässig.
9 Nebenabreden
9.1 Mündliche
Nebenabreden bestehen nicht. Allfällige vor Abschluss des Vertrages
getroffene schriftliche oder mündliche Vereinbarungen, die im
Widerspruch zu diesen AGB und / oder der SOLARYS Software GmbH – AVV und
/ oder des Vertrags stehen, verlieren bei Vertragsabschluss ihre
Gültigkeit.
9.2 Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche
Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der
geschriebenen Form. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem
Formerfordernis.
9.3 Die Vertragsparteien sind
verpflichtet, der anderen Vertragspartei Adressenänderungen unverzüglich
bekannt zu geben, widrigenfalls Mitteilungen an die zuletzt bekannt
gegebene Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.
9.4 Der
Auftragnehmer kann diese AGB aufgrund Veränderungen der Gesetzeslage,
der Rechtsprechung, von Marktgegebenheiten oder bei der Einführung oder
Änderungen der Leistungen ändern. Geänderte AGB werden dem Auftraggeber
zusammen mit der Mitteilung der Änderung zur Kenntnis gebracht. Wird der
Auftraggeber durch die Änderung ausschließlich besser gestellt, kommen
die betreffenden Regelungen bereits ab Bekanntgabe der Änderung zur
Anwendung.
9.5 Bei Änderung wesentlicher Vertragsinhalte
gelten diese mit erneuter Inanspruchnahme der von den Änderungen
betroffenen Leistungen als anerkannt, sofern der Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Bekanntgabe der Änderung den
Vertrag kündigt. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber jeweils bei
Bekanntgabe einer Änderung auf das Kündigungsrecht und die zu wahrende
Frist gesondert hinweisen.
10 Salvatorische Klausel
10.1 Sollte eine der
Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden,
wirkt sich die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer
Vertragsbestimmungen nicht auf die Gültigkeit des Vertrages im Ganzen
aus, es sei denn, die unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmungen sind für den Vertrag von so wesentlicher Bedeutung, dass
vernünftigerweise anzunehmen ist, die Vertragsparteien hätten den
Vertrag ohne die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen nicht
geschlossen. Entsprechendes gilt für das Vorliegen einer Regelungslücke.
Ungültige Bestimmungen sind unverzüglich durch solche zu ersetzen, die
dem Vertragswillen der Vertragsparteien in wirtschaftlicher Hinsicht am
ehesten entsprechen.
11 Gerichtsstand/Anwendbares Recht
11.1 Verträge nach Maßgabe dieser AGB unterliegen ausschließlich
österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen sowie des
UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich
zuständige Gericht in Wien.