Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Internetdienstleistungsplattform www.blaulichtsms.net

Fassung: September 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“), Fassung: September 2024

I. Definitionen und Geltungsbereich

Auftragnehmer
im Sinne dieser AGB ist: 
SOLARYS Software GmbH
Anschrift: Favoritenstraße 2/7 , A-1040 Wien
Telefon: +43 14240503
E-Mail: office@solarys.com

Auftraggeber im Sinne dieser AGB ist der Vertragspartner des Auftragnehmers. 

Die Vertragsparteien umfassen den Auftraggeber und den Auftragnehmer dieser AGB. 

Als Dritter gilt jede natürliche und juristische Person, die vom Auftraggeber und Auftragnehmer im rechtlichen Sinne verschieden ist.

Als Nutzer bezeichnet werden in weiterer Folge vom Auftraggeber autorisierte Personen, denen dieser die Dienste des Auftragnehmers zur Nutzung zur Verfügung stellt. 

Diese AGB gelten für alle Verträge, die der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer mit dem Dienst „blaulichtSMS“ und/oder „syBOS“ abschließt oder abgeschlossen hat. Anderslautende zuvor diesbezüglich getroffene Vereinbarungen treten außer Kraft. Es gelten ausschließlich diese AGB, es sei denn der Auftragnehmer stimmt Allgemeinen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers ausdrücklich schriftlich zu. Die vorliegenden AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn der Auftragnehmer die Leistungen in Kenntnis entgegenstehender allgemeiner Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos ausführt.

Diese AGB gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen im Rahmen der Nutzung von Leistungsangeboten des Auftragnehmers. Durch Aufruf, Nutzung oder Verwendung und entsprechende Registrierung für die vom Auftragnehmer angebotenen Services akzeptiert der Auftraggeber ausdrücklich die Verbindlichkeit der vorliegenden AGB sowie die Hinweise zum Datenschutz (https://www.solarys.com/rechtliches/datenschutzhinweise).

II. Service von syBOS

Der Auftragnehmer erbringt für seinen Auftraggeber SaaS-Dienstleistungen („Software-as-a-Service“), die über das Medium Internet im Bereich der Verwaltung und Administration von Einsatz- und Rettungsorganisationen, insbesondere Feuerwehren, in Form einer Web-Applikation zur Verfügung gestellt werden.

1. Vertragsgegenstand

1.1 Gegenstand des Vertrages ist

– die Überlassung von Software des Auftragnehmers zur Nutzung über das Internet
– die Pflege und Wartung der zur Nutzung überlassenen Software (Software-Wartung)
– die Bereitstellung der entsprechenden Infrastruktur für die Nutzung der Software, insbesondere die Speicherung und Sicherung von Daten des Auftraggebers (Data-Hosting).

1.2 Mit der vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Software ist je nach gewähltem Leistungsumfang die Verarbeitung folgender Daten möglich:

– Personalverwaltung (Mitgliederstammdaten, Ausbildung, Ehrungen und Auszeichnungen)
– Fahrzeug-, Geräte- und Materialverwaltung
– Verwaltung von Einsätzen, Diensten, Übungen

1.3 Der Umfang der SaaS-Leistungen beinhaltet nicht die Überlassung der Software zur lokalen Installation auf Systemen des Auftraggebers.

2 Softwareüberlassung

2.1 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber für die Dauer des Vertrags die im Vertrag angeführte Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung (in der Folge kurz: „Software“). Zu diesem Zweck speichert der Auftragnehmer die Software auf einem Server, der über das Internet für den Auftraggeber erreichbar ist.

2.2 Der Auftragnehmer entwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch periodische Updates und Upgrades verbessern.

3 Nutzungsrechte an der Software

3.1 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Vertrag angeführte Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen.

3.2 Der Auftraggeber muss bei erstmaliger Nutzung der SaaS-Dienste selbst eine User-ID und ein Passwort generieren, die zur weiteren Nutzung der SaaS-Dienste erforderlich sind.

3.3 Der Auftraggeber darf die Software nur vervielfältigen und bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung im Vertrag abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (Festplatten o.ä.) der vom Auftraggeber eingesetzten Hardware.

3.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen und/oder – aus welchem Rechtsgrund auch immer – zu überlassen. Eine Weitervermietung der Software an Dritte ist ausdrücklich nicht gestattet.

3.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, seine allfälligen Vertragsbeziehungen zu Dritten derart auszugestalten, dass eine wie immer geartete Nutzung der Software durch Dritte ausgeschlossen ist.

4 Data-Hosting 

4.1 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber entgeltlich die für die Nutzung der überlassenen Software erforderliche Infrastruktur zur Verfügung, erbringt die vereinbarten Dienstleistungen für die Aufrechterhaltung des Betriebs und sorgt für die Umsetzung und Einhaltung der entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen für die Betriebs- und Datensicherheit.

4.2 Zur Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur zählen insbesondere:

– Bereitstellung entsprechend leistungsfähiger Server und Speicher und Backup-Medien
– entsprechende leistungsfähige, redundante Anbindung des Servers an das Internet
– Verwendung von Firewalls.

4.3 Als Übergabepunkt für die SaaS-Leistungen ist der Router-Ausgang zum Internet des jeweiligen Rechenzentrums festgelegt.

4.4 Der Auftragnehmer überlässt dem Auftraggeber einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Die Speicherung der Daten erfolgt jedenfalls in einem professionellen Internet Rechenzentrum in Deutschland. Die Auswahl des Rechenzentrums erfolgt mit größtmöglicher Sorgfalt durch den Auftragnehmer. Auf Anfrage wird dem Auftraggeber das ausgewählte Rechenzentrum mitgeteilt.

4.5 Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber davon rechtzeitig verständigen und im Falle der Bestellung weiteren Speicherplatzes diesen ehest möglich zur Verfügung stellen. Sollte der Speicherplatz ausgeschöpft sein, werden keine weiteren Daten mehr gespeichert.

4.6 Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.

4.7 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und / oder – aus welchem Rechtsgrund auch immer – zur Nutzung zu überlassen. Eine Weitervermietung des Speicherplatzes an Dritte ist ausdrücklich nicht gestattet.

4.8 Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.

4.9 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Auftraggebers zu treffen. Zu diesem Zweck wird der Auftragnehmer täglich Backups vornehmen, die Daten des Auftraggebers auf Viren überprüfen sowie Firewalls o.ä. installieren.

4.10 Der Auftraggeber bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher vom Auftragnehmer jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten gegen Kostenersatz verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht des Auftragnehmers besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Auftraggebers entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Auftraggeber erhält die Daten in unverschlüsselter, maschinenlesbarer Form. Für die Übermittlung der Daten werden diese jedoch verschlüsselt, der Auftraggeber erhält in einer eigenen Nachricht den Schlüssel/Passwort für die Entschlüsselung der Daten. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.

4.11 Der Auftragnehmer ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht dafür besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Auftragnehmer davon in Kenntnis setzen. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von der Entfernung und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

5. Unterbrechung/Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

5.1 Der Betrieb der Software (Serverbetriebszeiten) erfolgt üblicherweise von 0-24 Uhr an 365 Tagen im Jahr, es besteht jedoch kein Anspruch darauf. Insbesondere zwischen 00:00 Uhr und 06:00 Uhr kann es zu kurzfristigen Unterbrechungen zum Zweck der Durchführung einer Datensicherung kommen.

5.2 Für SaaS-Leistungen gelten folgende Service-Level:

Anwendungsbetriebszeiten: Montag – Freitag, 08:00 – 17:00 Uhr an Werktagen in Österreich (Systemausfälle während dieser Zeit werden umgehend behoben)

Wartungszeiten: sofern möglich außerhalb der Betriebszeit

Verfügbarkeit der Software während der Betriebszeiten: 99,8% im Mittel

5.3 Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

5.4 Außer in den Fällen, in denen der Auftragnehmer eine schriftliche Garantie für die Leistungsbereitschaft übernommen hat, sind Leistungsausfälle oder –verzögerungen auf Grund der folgenden Umstände und Leistungshindernisse nicht durch den Auftragnehmer zu vertreten:

– Umstände höherer Gewalt sowie Leistungshindernisse, die nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers liegen, erst nach Vertragsabschluss eintreten oder dem Auftragnehmer erst nach Vertragsabschluss bekannt werden und nicht vom Auftragnehmer verschuldet wurden;

– Leistungshindernisse, die unter Einhaltung der gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehbar waren und nicht verhindert werden konnten und die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer wesentlichen erschweren oder unmöglich machen;

– Arbeitskampfmaßnahmen (Streik, Aussperrung), Betriebsstörungen, Störungen und / oder Angriffe aus dem Internet, Stromausfall (vorbehaltlich gängiger Sicherungs- und Notversorgungssysteme).

5.5 Für die Dauer der in Punkt II. 5.4. näher bezeichneten Umstände und Leistungshindernisse ist der Auftragnehmer von der Leistungspflicht befreit; Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

5.6 Mit Ausnahme der in Punkt II. 5.4. bezeichneten Umstände, leistet der Auftragnehmer für die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienste Gewähr.

6 Service Level Support

6.1 Der Auftraggeber hat auftretende Fehler mit genauer Beschreibung per E-Mail oder integrierter Support-Funktion an den Auftragnehmer zu melden.

6.2 Fehlerklassen und Reaktionszeiten

Bei Fehlermeldungen werden die nachfolgend beschriebenen Aktivitäten vom Auftragnehmer innerhalb der nachstehenden Reaktionszeiten durchgeführt. Die Reaktionszeit ist jeweils abhängig von der Fehlerklasse.

Fehlerklasse | Aktivität | Reaktionszeit

Fehlerklasse: Fehlerklasse 1
Aktivität:
Ein produktiver Einsatz der Software ist nicht oder nur erheblich eingeschränkt möglich oder wesentliche Leistungsmerkmale werden verfehlt. 
Reaktionszeit: 8 Stunden

Fehlerklasse: Fehlerklasse 2
Aktivität:
Die Kernfunktionalität ist gewährleistet, es liegt jedoch ein wesentlicher Fehler in einem Teilmodul vor, der das Arbeiten mit diesem Modul verhindert oder erheblich einschränkt.
Reaktionszeit: 2 Werktage

Fehlerklasse: Fehlerklasse 3
Aktivität:
Alle übrigen Fehler
Reaktionszeit: 5 Werktage

6.3 Ausnahmen und Einschränkungen bei Supportleistungen:

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Support-Leistungen zu erbringen:

– bei Fehlern, die auf unzulässigen Änderungen oder Anpassungen der Software beruhen (insbesondere bei Aktivierung von Plug-Ins bzw. Add-Ons in Browsern);

– für andere, als die vertragsgegenständliche Software;

– bei Fehlern, die auf unsachgemäße oder nicht autorisierte Nutzung der Software oder auf Bedienungsfehler zurückzuführen sind, sofern die Bedienung nicht in Übereinstimmung mit der Anwenderdokumentation vorgenommen wird;

– bei jeglichen Hardwaredefekten;

– für sämtliche Leistungen, die direkt beim Auftragnehmer (= vor Ort) erbracht werden.

Erbringt der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers dennoch die in Punkt II. 6.3 genannten Leistungen für diesen, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Leistungen als gesonderten Auftrag zu behandeln und dem Auftraggeber entsprechend den jeweils gültigen Dienstleistungssätzen gesondert in Rechnung zu stellen.

III. Service von blaulichtSMS 

Der Auftragnehmer ermöglicht seinen Auftraggebern mittels des über das Internet nutzbaren Dienstes „blaulichtSMS“ über unterschiedliche Kommunikationswege, insbesondere eine SmartphoneApp mit Push Dienst, SMS und E-Mails, an Dritte, insbesondere Mitarbeiter oder Mitglieder des Auftraggebers, Benachrichtigungen abzusenden.

1 Zustandekommen des Vertrages

1.1 Der Auftraggeber kann sich mittels Formular zur Nutzung des Dienstes des Auftragnehmers anmelden. 

1.2 Alle leistungsbezogenen Angebote des Auftragnehmers erfolgen freibleibend und dienen der Aufforderung an den Auftraggeber zur Abgabe eines verbindlichen Vertragsangebotes, es sei denn, die Angebote des Auftragnehmers sehen ausdrücklich Abweichendes vor. Der Auftragnehmer ist berechtigt, leistungsbezogene Angebote des Auftraggebers innerhalb von zwei Wochen nach Eingang beim Auftragnehmer anzunehmen.

1.3 Das Vertragsverhältnis kommt durch Annahme des Auftragnehmers mittels Freischaltung eines Accounts und Übermittlung der Zugangsdaten, bestehend aus Kundennummer, Benutzername und Passwort zustande. Ein Account gilt ausschließlich für einen Auftraggeber.

1.4 Im Rahmen des Registrierungsvorgangs hat der Auftraggeber die Möglichkeit, Eingabefehler zu erkennen und zu berichtigen, indem er auf der hierfür vorgesehenen Seite vor Abgabe des rechtsverbindlichen Angebots die Daten prüfen und anschließend korrigieren kann.

1.5 Der Auftragnehmer ist nicht zur Annahme des leistungsbezogenen Angebots des Auftraggebers verpflichtet. Der Auftraggeber hat bei Anmeldung oder auf Aufforderung des Auftragnehmers einen geeigneten Nachweis über seine Identität durch die Vorlage amtlicher Dokumente zu erbringen (z.B. Lichtbildausweis). Der Auftragnehmer kann zudem bei juristischen Personen auch einen Nachweis der Zeichnungs- und Vertretungsbefugnis, beispielsweise durch Vorlage eines Auszugs aus dem Firmenbuch oder dem Vereinsregister verlangen. Diese Informationen wird der Auftragnehmer ausschließlich zur Verifikation der angegebenen Dienststelle verwenden, um einen Missbrauch angebotener Leistungen auszuschließen.

2 Vertragsgegenstand

2.1 Der Auftragnehmer erbringt im Rahmen der in Punkt III. 3 dieser AGB geregelten Verfügbarkeit des blaulichtSMS-Systems folgende Leistungen:

– Webzugang „start.blaulichtsms.net“ (im Folgenden: Webplattform) ; 
– „blaulichtSMS-System“ bezeichnet das über den Webzugang „start.blaulichtsms.net“ zugängliche, auf Servern des Auftragnehmers oder von seitens des Auftragnehmers beauftragter Dritter gespeicherten Nachrichten- und Datenübertragungssystem, welches der Auftragnehmer unmittelbar und ohne Vermittlung Dritter zur Verfügung steht;
-„blaulichtSMS-App“ ist die vom Auftragnehmer erstellte mobile Applikation „blaulichtSMS“, welche den Versand und Empfang von Benachrichtigungen an und aus dem blaulichtSMS-System auf Smartphones ermöglicht.

3 Verfügbarkeit der Leistungen und der App, Pflichten des Auftragnehmers 

3.1 Der Auftragnehmer leitet jeden im blaulichtSMS-System eingehenden Benachrichtigungsauftrag unverzüglich im Rahmen der technischen Möglichkeiten des blaulichtSMS-Systems ein. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Leistungen von der Bereitstellung und Verfügbarkeit von Netzen und Übertragungswegen außerhalb des blaulichtSMS-Systems abhängen, welche von Netzbetreibern und/oder sonstigen Dritten betrieben werden, die nicht unter der Kontrolle vom Auftragnehmer stehen und für die der Auftragnehmer nicht verantwortlich ist. Der Auftragnehmer schuldet daher lediglich die Einleitung der Nachrichtenübermittlung, nicht aber deren erfolgreiche Durchführung.

3.2 Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie dafür, dass die angebotenen Leistungen ganz oder teilweise ohne Unterbrechung und fehlerfrei funktionieren oder dass diese keine Programmierfehler enthalten.

3.3 Im Falle von Ausfällen wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich und in geeigneter Form über Art, Ausmaß und Dauer des Leistungsausfalls des blaulichtSMSSytems unterrichten, es sei denn, dies ist dem Auftraggeber ohnehin bekannt. Wartungsbedingte Ausfälle werden mindestens sechs Stunden im Voraus in geeigneter Form mitgeteilt.

3.4 Der Auftragnehmer wird sich im Falle eines Ausfalls des blaulichtSMS Sytems nach besten Kräften bemühen, die Leistung bzw. Verfügbarkeit baldmöglichst wieder aufzunehmen bzw. wieder herzustellen.Der Auftragnehmer wird sich bemühen, die blaulichtSMS-App für die jeweils aktuellen Versionen der Betriebssysteme IOS und Android auf den jeweiligen Plattformen der Anbieter verfügbar zu machen. Der Auftragnehmer übernimmt aber keine Verantwortung dafür, dass der jeweilige Anbieter die App tatsächlich vorhält, insbesondere diese von der Plattform löscht. 

3.5 Der Auftragnehmer kann die blaulichtSMS-App bezüglich ihres Erscheinungsbildes und ihrer Funktionen jederzeit ändern. Ein Anspruch auf Erhaltung bestimmter Funktionen besteht nicht. 

3.6 Der Auftragnehmer ist nicht zur Leistungserbringung verpflichtet, wenn der Auftragnehmer durch höhere Gewalt daran gehindert wird. „Höhere Gewalt“ sind Umstände sowie Leistungshindernisse, die nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers liegen und schließen insbesondere ein: staatliche Interventionen, Streiks, Terror oder Terrordrohungen, Betriebsstörungen, Störungen der Energieversorgung, Unterbrechungen der Telekommunikationseinrichtungen von Dritten, eine Nichteinhaltung oder verspätete Einhaltung durch Zulieferer des Auftragnehmers oder sonstigen Dritten, die vom Auftragnehmer beauftragt wurden sowie jegliche sonstige Umstände, die vom Auftragnehmer nicht in vernünftiger Weise hätten vermieden oder verhindert werden können, wodurch die normale Leistungserfüllung des Vertrages behindert wird.

4 Gewährleistung

4.1 Der Auftragnehmer schuldet die in Punkt III. 3.1  dargelegte Einleitung der Nachrichtenübermittlung, nicht aber deren erfolgreiche Durchführung. Der Auftragnehmer übernimmt sohin keine Haftung für den Fall der nicht erfolgten, teilweise erfolgten und/oder verspäteten Zustellung der (elektronischen) Nachrichten welcher Art und über welchen Weg auch immer an den (die) Empfänger und allfälligen daraus resultierenden Nachteilen jeglicher Art.

4.2 Der Auftragnehmer hat weder Einfluss auf den Inhalt noch auf die Auswahl der Empfänger der vom Auftraggeber versendeten Nachrichten. Der Auftragnehmer versendet selbst keine Nachrichten. Der Auftragnehmer ist daher als Vermittlungsdienstanbieter bzw Dienstanbieter iSd Art. 4 DSA (Verordnung EU 2022/2065) nicht für den Inhalt der weitergeleiteten Nachrichten verantwortlich und es trifft den Auftragnehmer keine Prüfpflicht der vom Auftraggeber versendeten Daten. Der Auftragnehmer überprüft im Rahmen der automatisierten Übermittlung, Verarbeitung und/oder Konvertierung von Nachrichten des Auftraggebers nicht deren Inhalt. Es erfolgt sohin keine Überprüfung auf Fehler oder rechtswidrige Inhalte – weder unter rechtlichen, sachlichen, logischen Aspekten noch unter dem Aspekt der Vollständigkeit.

4.3 Dem Auftraggeber ist bewusst, dass er alleine für den Inhalt der versendeten Nachrichten sowie für die Auswahl des Empfängerkreises verantwortlich ist. Der Auftragnehmer hat hierauf keinen Einfluss. Der Auftragnehmer übernimmt auch keine Verantwortung dafür, ob die versendeten Nachrichten – richtig und zeitgerecht – vom Empfänger empfangen werden, insofern ein Fehler bei der Nachrichtenübertragung außerhalb des blaulichtSMS-Systems auftritt.

4.4 Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer daher schad- und klaglos, wenn der Auftragnehmer von dritter, behördlicher oder gerichtlicher Seite für diese Inhalte oder den Umstand bloßer Weiterleitung verantwortlich gemacht wird, und zwar auch dann, wenn diese Inanspruchnahme entgegen Art. 4 DSA (Verordnung EU 2022/2065) geschieht.

IV. Allgemeine Bestimmungen der Services syBOS und blaulichtSMS

1 Service-Hotline

1.1 Der Auftragnehmer wird Anfragen des Auftraggebers zur Anwendung der vertraglich vereinbarten Services innerhalb der vereinbarten Geschäftszeiten so rasch wie möglich nach Eingang der jeweiligen Frage telefonisch oder in geschriebener Form beantworten.

1.2 Der Auftragnehmer beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten Softwarefehler. Der Auftragnehmer unternimmt die Analyse und Behebung dokumentierter, reproduzierbarer Fehler der Software oder der Hardware durch kompetentes Personal und gemäß anerkannter Standards. Ein Erfolg der Beseitigung von Fehlern wird nicht garantiert. 

1.3 Ein Fehler liegt vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung des Vertrages angegebenen Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert, den Lauf unkontrolliert abbricht oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder eingeschränkt ist. Ein Fehler im Sinne dieses Vertrags ist zudem jede vom Auftraggeber gemeldete Störung, die zur Folge hat, dass die Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit der Software oder Hardware von der Anwenderdokumentation abweicht und

– sich dies auf deren Gebrauchstauglichkeit mehr als unwesentlich auswirkt, oder
– Korruption von Daten oder Verlust von Daten eintritt, die mit der Software oder Hardware bearbeitet oder von ihr erzeugt werden.

1.4 Falls eine aufgetretene Störung nicht reproduziert werden kann, gilt diese nicht als Fehler. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall das weitere Vorgehen gemeinsam abstimmen.

1.5 Sofern nicht anders vereinbart, gelten dafür die am Sitz des Auftragnehmers üblichen Geschäftszeiten und Feiertagsregelungen.

2 Pflichten des Auftragnehmers 

2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten Informationen, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, sowohl während der Laufzeit des Vertrages als auch nach dessen Beendigung strengstes Stillschweigen zu bewahren und – sofern gesetzlich zulässig – diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl des Auftragnehmers als auch des Auftraggebers, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Auftragnehmers erforderlich ist. In Zweifelsfällen ist vor einer solchen Weitergabe der Auftragnehmer verpflichtet, eine entsprechende Zustimmung beim Auftraggeber einzuholen.

2.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit allen von ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Subunternehmern eine mit vorstehendem Absatz inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren. Insbesondere wird der Auftragnehmer in seinem Bereich alle nötigen Vorkehrungen zum Schutz personenbezogener Daten im Rahmen der Bestimmungen der DSGVO und im Rahmen der für den Staat des Auftraggebers geltenden innerstaatlichen Datenschutzvorschriften treffen (hierzu gelten die Regelungen in den Datenschutzhinweisen).

2.3 Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,

– die dem Auftragnehmer bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;

– die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;

– die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, werden die Vertragsparteien sich vorab gegenseitig unterrichten und sich Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

3 Pflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, über eine Anbindung an das Internet als Nutzungsvoraussetzung für die vom Auftragnehmer angebotenen Services zu verfügen. 

3.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter sowie von Personen, die der Sphäre des Auftraggebers zuzuordnen sind (Mitarbeiter, Mitglieder der Organisation des Auftraggebers, Beauftragte des Auftraggebers, etc.), auf die Software und die Hardware sowie die abgespeicherten Daten durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zweck wird der Auftraggeber die vorgenannten Personen eingehend über alle datenschutzrechtlichen Vorschriften (insbesondere die Vorschriften der DSGVO und der für den Staat des Auftraggebers geltenden innerstaatlichen Datenschutzvorschriften) belehren und auch auf die Einhaltung des zu Gunsten des Auftragnehmers bestehenden Urheberrechts an der Software und Hardware hinweisen. Der Auftragnehmer wird mit Personen, die seiner Einflusssphäre unterliegen, geeignete Verschwiegenheitsvereinbarungen abschließen. Insbesondere wird der Auftraggeber seine Mitarbeiter, Mitglieder und andere Personen, die seiner Einflusssphäre unterliegen, vertraglich dazu verpflichten, keine unberechtigten Vervielfältigungen der Software, der darin gespeicherten Daten oder des Benutzerhandbuches für sich selbst oder Dritte anzufertigen oder eine solche Vervielfältigung in Auftrag zu geben oder sonstige unzulässige Datenverarbeitungsmaßnahmen vorzunehmen.

3.3 Der Auftraggeber ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der vereinbarten Services erforderlichen Daten und Informationen – unbeschadet der Verpflichtung des Auftragnehmers zur Datensicherung – verantwortlich.

3.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

3.5 Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber,

– sicherzustellen, dass eine kontinuierliche funktionierende Verbindung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber eingerichtet und aufrechterhalten wird, um das Funktionieren der Services zu gewährleisten;

– die Services des Auftragnehmers nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden – jede Änderung der Services muss in geschriebener Form beantragt werden;

– sicherzustellen, dass die Zugangsdaten sicher aufbewahrt werden, nur autorisierte Nutzer Zugriff erhalten und keine unbefugten Dritte den Account für vertragswidrige Zwecke missbrauchen können.

3.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Services des Auftragnehmers nicht

– zur Verbreitung von beleidigenden, belästigenden, gewalttätigen, gewaltverherrlichenden, sexistischen, pornographischen oder rassistischen Wörtern, Begriffen oder anderen Inhalten,

– zur Verbreitung von religiösen oder politischen Inhalten,

– zur Verbreitung von Werbung (einschließlich sogenannten Spams, d.h. unverlangt versandten Massenmailings) oder Kettenbriefen per E-Mail oder Chats außerhalb der vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Funktionen,

– zum Ausspähen sowie das nicht genehmigte Weitergeben oder Verbreiten von persönlichen oder vertraulichen Informationen anderer Nutzer oder von Mitarbeitern des Auftraggebers,

– zum Vorgeben, ein Mitarbeiter des Auftragnehmers oder eines verbundenen Unternehmens oder Partners des Auftragnehmers zu sein,

– zur Zugänglichmachung von rechtlich geschützten Bildern, Fotos, Grafiken, Videos, Musik, Soundfiles, Texten, Marken, Titeln, Bezeichnungen, Software oder sonstigen Inhalten ohne die Einwilligung des oder der Rechteinhaber oder Gestattung durch Gesetz oder Rechtsvorschrift sowie zur Verbreitung von Dateien, die Viren, Trojaner, Würmer oder sonst schädliche Dateien enthalten zu benutzen.

4 Urheber-, Lizenz und Markenrecht 

4.1 Das Design der vom Auftragnehmer angebotenen Services (Hardware, Software oder die betriebene Webplattform sowie die mobilen Applikationen, deren Inhalte, d.h. der Quelltext, die darin enthaltenen Texte, Bilder, Grafiken, Layouts, Sounds, Animationen, Videos und Datenbanken u.a.) sind urheberrechtlich geschützt. Soweit nicht Rechte Dritter an den Inhalten bestehen, sind jegliche Nutzungs- und Verwertungsrechte zu Gunsten des Auftragnehmers vorbehalten.

4.2 Sämtliche Inhalte der Software und der Webplattform unterliegen dem Urheberrecht. Beiträge von Nutzern oder Dritten werden als solche gekennzeichnet und diesbezügliche geistige Eigentumsrechte stehen den jeweils Berechtigten zu.

4.3 Das Angebot im Zusammenhang mit der Webplattform darf nicht so ausgelegt werden, dass dadurch stillschweigend, durch Rechtsverwirkung oder auf sonstige Weise, eine Lizenz beziehungsweise der Titel an einem Urheberrecht, Patent, Warenzeichen oder sonstigem Schutzrecht vom Auftragnehmer oder eines Dritten übertragen wird.

4.4 Soweit nicht anders angegeben, sind alle im Rahmen der Hardware, der Software und auf der Webplattform sowie mobilen Applikationen verwendeten Marken (auch die Begriffe und die Zeichen „blaulichtSMS“; „syBOS“) markenrechtlich geschützt. Dies gilt vor allem für Firmenlogos und Kennzeichen.

5 Schad- und Klagloshaltung

5.1 Werden Leistungen des Auftragnehmers von unberechtigten Dritten unter Verwendung der User-ID und des Passworts des Auftraggebers in Anspruch genommen, so haftet der Auftraggeber für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eintreffen des Auftrages zur Änderung der User-ID und des Passworts oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls beim Auftragnehmer, sofern ihn am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.

5.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer hinsichtlich allfälliger Ansprüche Dritter betreffend die im Auftrag des Auftraggebers vom Auftragnehmer gespeicherten Daten insbesondere wegen behaupteter Verletzungen gewerblicher Schutzrechte vollumfänglich schad- und klaglos zu halten und dem Auftragnehmer diesbezüglich auch sämtliche Kosten zu ersetzen, die diesem wegen allenfalls behaupteter Rechtsverletzungen Dritter – sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich – entstehen. Erfolgt die gerichtliche oder außergerichtliche Geltendmachung gegen den Auftraggeber selbst, wird er den Auftragnehmer hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

5.3 Soweit vom Auftraggeber autorisierte Nutzer derartige Handlungen setzen, sind diese als Erfüllungsgehilfen dem Auftraggeber zuzurechnen. Der Auftraggeber hat die Webplattform und den Auftragnehmer für alle daraus entstehenden Nachteile vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.

5.4 Für den Fall, dass der Auftragnehmer oder andere in den Betrieb der Webplattform eingebundene Personen Webplattform von Dritten wegen der Verletzung von geistigen Eigentumsrechten in Anspruch genommen werden, hat der Auftraggeber, wenn die Verletzung auf ihn oder einen von diesem autorisierten Nutzer zurückzuführen ist, sowohl den Auftragnehmer als auch die betroffene, in den Betrieb der Webplattform eingebundene, Person auf erste Aufforderung schad- und klaglos zu halten.

5.5 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen frei, die von Dritten gegen den Auftragnehmer erhoben werden und welche auf einen Verstoß gegen die in Punkt „Pflichten des Auftraggebers“ dieser AGB dargestellten Pflichten beruhen.

6 Datenschutz

6.1 Der Auftraggeber ist davon in Kenntnis, dass er als „Verantwortlicher“ im Sinne der Bestimmungen der DSGVO und der innerstaatlichen Datenschutzvorschriften gilt. Er hat sich über die damit im Zusammenhang stehenden rechtlichen Bestimmungen, die sich auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten beziehen, eingehend informiert. Sofern nach den innerstaatlichen Rechtsvorschriften, die für den Staat des Auftraggebers gelten, Zustimmungserklärungen zur Nutzung der SaaS-Dienste, behördliche Bewilligungen oder Anzeigen gegenüber der Behörde erforderlich sind, ist der Auftraggeber hierfür selbst verantwortlich.

6.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der ihn als Auftragsverarbeiter treffenden rechtlichen Verpflichtungen gemäß der DSGVO. Im Einzelnen wird auf die Datenschutzhinweise des Auftragnehmers, abrufbar unter https://www.solarys.com/rechtliches/datenschutzhinweise und die SOLARYS Software GmbH – AVV verwiesen. Die Pflichten des Verantwortlichen im Sinne der DSGVO treffen hingegen allein den Auftraggeber.

7 Laufzeit/Kündigung/Auflösung

7.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.

7.2 Ordentliche Kündigung

7.2.1 Die Vertragsparteien können den Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines jeden Kalenderquartals (31.03., 30.06., 30.09, 31.12.), frühestens jedoch zum Ablauf der im Vertrag vereinbarten Mindestvertragsdauer (sofern eine solche vereinbart wurde), kündigen. 

7.2.2 Die Kündigung ist in geschriebener Form an die von der jeweiligen Vertragspartei zuletzt bekannt gegebene Anschrift auszusprechen; zur Fristwahrung genügt die Postaufgabe am letzten Tag der Kündigungsfrist.

7.3 Vorzeitige Vertragsauflösung aus wichtigem Grund

7.3.1 Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Vertragsparteien unbenommen. Die sofortige Vertragsauflösung aus wichtigem Grund ist in geschriebener Form unter Bekanntgabe des wichtigen Grundes an die von der jeweiligen Vertragspartei zuletzt bekannt gegebene Anschrift auszusprechen.

7.3.2. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung des Vertrages liegt für den Auftragnehmer insbesondere dann vor, wenn

a) über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren rechtskräftig eröffnet wird oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig abgelehnt wurde;

b) der Auftraggeber mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis im Ausmaß von mindestens einem Monatsentgelt bei monatlicher Zahlung oder einem Jahresentgelt bei jährlicher Zahlung in Zahlungsverzug ist und er trotz Mahnung in geschriebener Form unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen und Erklärung der Kündigung des Vertrages bei nicht fristgerechter Zahlung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen ist;

c) der Auftraggeber fahrlässig oder vorsätzlich gesetzliche Bestimmungen verletzt, die insbesondere nach dem DSG, der DSGVO und / oder dem Strafgesetz eine gerichtlich strafbare Tat und / oder eine Verwaltungsübertretung begründen, oder der Auftraggebers schuldhaft gegen Gesetze und / oder behördliche Auflagen verstößt, deren Zweck der Schutz von Daten Dritter ist;

d) der Auftraggeber bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Services schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift;

e) der Auftraggeber die Software oder die Hardware zum Zwecke der Förderung krimineller, gesetzwidriger und ethisch bedenklicher Handlungen nutzt;

f) die Leistungserbringung des Auftragnehmers aus Gründen, die nicht in der Sphäre des Auftragnehmers begründet sind, nicht nur vorübergehend unzumutbar erschwert wird;

g) der Auftraggeber trotz mindestens einmaliger schriftlicher Abmahnung durch den Auftragnehmer sonstige ihn treffende Verpflichtungen aus den gegenständlichen AGB und / oder der SOLARYS Software GmbH – AVV und / oder dem Vertrag schwerwiegend verletzt und / oder sich weigert, Weisungen des Auftragnehmers zu befolgen;

h) eine unzumutbare Leistungserschwerung beim Auftragnehmer eintritt.

7.3.3 Ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung des Vertrages liegt für den Auftraggeber insbesondere dann vor, wenn

a) die Nutzung der Software oder der Hardware aus Gründen, die nicht in der Sphäre des Auftraggebers begründet sind und insbesondere auch nicht auf einen Benutzungsfehler zurückzuführen sind, länger als fünf aufeinanderfolgende Werktage nicht möglich ist, 

b) ein schwerwiegender Verstoß des Auftragnehmers gegen die anzuwendenden Datenschutzvorschriften oder gegen Pflichten aus diesem Vertrag vorliegt,

c) der Auftragnehmer eine Weisung des Auftraggebers nicht ausführen kann oder will oder 

d) der Auftragnehmer den Zutritt des Auftraggebers oder der zuständigen Aufsichtsbehörde vertragswidrig verweigert.

7.3.4 Im Falle höherer Gewalt oder aus sonstigen Gründen, die ein endgültiges Leistungshindernis begründen und nicht von einer der Vertragsparteien verschuldet wurden, sind beide Vertragsparteien zur sofortigen Auflösung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund berechtigt.

7.4 Nach Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, Daten und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die in Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen und dem Auftragnehmer vom Auftraggeber überlassen wurden, dem Auftraggeber unverzüglich und vollständig auszuhändigen. Die Datenträger des Auftragnehmers sind anschließend vollumfänglich physisch zu löschen. Dies betrifft auch allfällige Datensicherungen des Auftragnehmers. Die Löschung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Test- und Ausschussmaterial sind unverzüglich zu vernichten oder physisch zu löschen.

8 Entgelt und Zahlungsmodalitäten, Aufrechnung 

8.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, an den Auftragnehmer das im Vertrag vereinbarte Entgelt zzgl. gesetzlicher USt. binnen der vereinbarten Zahlungsfrist zu bezahlen.

8.2 Sämtliche Entgelte sind wertgesichert nach dem von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020. Im Falle des Wegfalles dieses Indexes gilt der an seine Stelle tretende Index oder ein Index, der nach gleichen oder ähnlichen Grundsätzen berechnet wird und dessen Auswahl dem Auftragnehmer obliegt, als vereinbart. Basiszahl für die Indexberechnung ist jeweils jene Septemberindexzahl, die vor dem Abschluss des zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrages zuletzt veröffentlicht worden ist. Die jeweilige Indexanpassung erfolgt jährlich zum 01.01. (Stichtag) auf Basis der für September des vorausgegangenen Jahres veröffentlichten Indexzahl. Diese Wertsicherung betrifft nicht den technischen Fortschritt, die Weiterentwicklung der Software oder Hardware und rechtliche Änderungen. Die erstmalige Indexanpassung erfolgt frühestens zu dem Stichtag, der mehr als drei Monate nach dem Abschluss des Vertrages liegt. Die Nichtgeltendmachung der Indexanpassung bedeutet keinen Verzicht auf die Geltendmachung von Preiserhöhungen.

8.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, durch Mitteilung in geschriebener Form an den Auftraggeber unter Berücksichtigung einer Ankündigungsfrist von zumindest drei Monaten eine Anpassung der Entgelte und Leistungsinhalte vorzunehmen, sofern diese für den Auftraggeber zumutbar ist. Voraussetzungen und Gründe für eine solche Entgelt- oder Leistungsänderung sind insbesondere der technische Fortschritt, die Weiterentwicklung der Software oder Hardware und rechtliche Änderungen. Die Entgeltänderung erfolgt in der Art und in dem Ausmaß, wie der Umfang und die Leistungsfähigkeit der Software oder der Hardware geändert werden. Will der Auftraggeber den Vertrag nicht zu den geänderten Entgelten bzw. Bedingungen durchführen, ist er berechtigt, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat auf jenen Termin, an dem die Änderungen laut Mitteilung des Auftragnehmers in Kraft treten sollen, in geschriebener Form an die vom Auftragnehmer zuletzt bekannt gegebene Anschrift aufzukündigen.

8.4 Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber eine Abrechnung über das vertraglich geschuldete Entgelt in elektronischer Form übersenden. Der Rechnungsbetrag wird mit Erhalt der Rechnung fällig. Der Zahlungseingang beim Auftragnehmer muss innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsempfang eingehen. Danach tritt ohne weitere Mahnung Verzug ein. Der Auftragnehmer ist im Falle des Verzugs berechtigt, dem Auftraggeber gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB) zu berechnen.

8.5 Für den Fall, dass der Auftraggeber am SEPA-Lastschriftverfahren teilnimmt und der Einzug mangels Deckung scheitert bzw. es zur Rücklastschrift kommt, behält sich der Auftragnehmer vor, die ihm vom Bankinstitut des Auftraggebers in Rechnung gestellten Kosten an den Auftraggeber weiterzureichen.

8.6 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber ist unzulässig.

9 Nebenabreden 

9.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Allfällige vor Abschluss des Vertrages getroffene schriftliche oder mündliche Vereinbarungen, die im Widerspruch zu diesen AGB und / oder der SOLARYS Software GmbH – AVV und / oder des Vertrags stehen, verlieren bei Vertragsabschluss ihre Gültigkeit.

9.2 Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der geschriebenen Form. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis. 

9.3 Die Vertragsparteien sind verpflichtet, der anderen Vertragspartei Adressenänderungen unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls Mitteilungen an die zuletzt bekannt gegebene Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.

9.4 Der Auftragnehmer kann diese AGB aufgrund Veränderungen der Gesetzeslage, der Rechtsprechung, von Marktgegebenheiten oder bei der Einführung oder Änderungen der Leistungen ändern. Geänderte AGB werden dem Auftraggeber zusammen mit der Mitteilung der Änderung zur Kenntnis gebracht. Wird der Auftraggeber durch die Änderung ausschließlich besser gestellt, kommen die betreffenden Regelungen bereits ab Bekanntgabe der Änderung zur Anwendung.

9.5 Bei Änderung wesentlicher Vertragsinhalte gelten diese mit erneuter Inanspruchnahme der von den Änderungen betroffenen Leistungen als anerkannt, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Bekanntgabe der Änderung den Vertrag kündigt. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber jeweils bei Bekanntgabe einer Änderung auf das Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist gesondert hinweisen.

10 Salvatorische Klausel

10.1 Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wirkt sich die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Vertragsbestimmungen nicht auf die Gültigkeit des Vertrages im Ganzen aus, es sei denn, die unwirksamen oder  undurchführbaren Bestimmungen sind für den Vertrag von so wesentlicher Bedeutung, dass vernünftigerweise anzunehmen ist, die Vertragsparteien hätten den Vertrag ohne die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen nicht geschlossen. Entsprechendes gilt für das Vorliegen einer Regelungslücke. Ungültige Bestimmungen sind unverzüglich durch solche zu ersetzen, die dem Vertragswillen der Vertragsparteien in wirtschaftlicher Hinsicht am ehesten entsprechen. 

11 Gerichtsstand/Anwendbares Recht

11.1 Verträge nach Maßgabe dieser AGB unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.

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